Re: Ohne Stoßstangen - was sagt der Tüv


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Abgeschickt von Matthias am 13 August, 2002 um 14:18:45

Antwort auf: Re: Ohne Stoßstangen - was sagt der Tüv von Karsten am 12 August, 2002 um 18:52:08:

Hi,
laut SP muss nur die Fahrzeuglänge eingetragen werden, da die sich änderte. Die Blinker brauchen das E-Zeichen und sonst soll nichts Probleme bereiten.
Ich werde es mal versuchen......


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